Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch Mixed.Industries B.V.
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, in denen MIXED.Industries B.V. (im Folgenden: “MIXED”) als Hersteller, Verkäufer und Lieferant von Waren und Dienstleistungen, im weitesten Sinne des Wortes, gegenüber ihrem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) handelt, sowie alle daraus resultierenden Vereinbarungen.
1.2 Allgemeine Bedingungen, auf die sich der Kunde bezieht, unabhängig davon, wie sie genannt werden, finden keine Anwendung und werden ausdrücklich abgelehnt.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von MIXED schriftlich gegenüber ihrem Kunden bestätigt werden.
1.4 Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen der Vereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bedingungen der Vereinbarung Vorrang.
1.5 MIXED behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Vereinbarungen. Änderungen treten einen Monat nach Veröffentlichung durch eine schriftliche Benachrichtigung an den Kunden sowie den Versand der geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Sollte der Kunde die Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchten, ist er berechtigt, die Annahme solcher Änderungen durch Einschreiben bis zu dem Zeitpunkt zu verweigern, zu dem solche Änderungen in Kraft treten sollen. Wenn der Kunde hiermit nicht fortfährt, gilt der Kunde nach Inkrafttreten solcher Änderungen als Akzeptanz.
1.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in anderen Sprachen verfügbar. Im Falle von Unterschieden in der Auslegung des Textes hat der niederländische Text Vorrang.
2.1 Alle Angebote von MIXED sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Frist zur Annahme durch den Kunden. Wenn ein Angebot unverbindlich ist und akzeptiert wird, hat MIXED das Recht, dieses Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Annahme zurückzurufen.
2.2 Wenn die Vereinbarung schriftlich geschlossen wird, kommt sie am Tag der Unterzeichnung des Vertrags durch MIXED zustande.
2.3 Die Bilder, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie andere Angaben in Katalogen usw. dienen nur als allgemeine Angabe der beschriebenen Produkte und sind für MIXED nicht bindend.
2.4 Als Mehrlieferung gilt alles, was während der Durchführung der Vereinbarungen in Absprache mit dem Kunden, entweder schriftlich oder nicht, von MIXED geliefert wird oder was zusätzlich zu dem festgelegten Vereinbarungsumfang geleistet wird. Eine Mehrlieferung spiegelt sich im Verkaufspreis wider.
2.5 Verbindliche Absprachen, die von einem Mitarbeiter von MIXED mündlich getroffen werden, sind nur für MIXED bindend, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
2.6 Jedes Angebot basiert auf Informationen, die vom Kunden bereitgestellt werden. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
3.1 Die von MIXED angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuern und sonstiger staatlicher Steuern und basieren auf der Lieferung ab Werk, sofern nicht anders in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegt. Unter “ab Werk” versteht man das Produktionswerk von MIXED.
3.2 Wenn sich nach Vertragsabschluss für MIXED Kostensteigerungen ergeben, z. B. aufgrund von Änderungen in Zöllen, Rechten, Verbrauchssteuern, Rohstoffen und/oder Wechselkursen, ist MIXED berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Jede Bestellung, die nicht geliefert wird oder nicht geliefert wird, wird zu den geänderten Preisen geliefert, vorbehaltlich des Rechts des Kunden, die Bestellungen oder Teile davon innerhalb von sieben Tagen nach Benachrichtigung über die Änderungen des Preises schriftlich zu stornieren, und sich auf die Abwicklung der bereits von MIXED zu den vereinbarten Preisen durchgeführten Bestellungen zu beschränken.
3.3 Wenn sich aus Abschnitt 2 ergibt, ist MIXED berechtigt, die Lieferung zu verweigern, wenn sie vom Kunden erwarten können, dass er nicht mit dem geänderten Vertrag einverstanden ist.
3.4 MIXED behält sich immer das Recht vor, vor der Lieferung oder vor der Fortsetzung der Lieferungen vom Kunden zu verlangen, dass er ausreichende Sicherheiten gegenüber MIXED für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber MIXED erbringt. Unterlassung berechtigt MIXED zur Annullierung des Vertrags.
3.5 In der Vereinbarung ist die Befugnis von MIXED enthalten, Überschusslieferungen separat in Rechnung zu stellen, sobald sie den Betrag dafür kennen. Sollte MIXED bei möglichen Folgeaufträgen neue Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle oder Werkzeuge usw. erstellen müssen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
3.6 Die Verpackung ist nicht im Preis inbegriffen und wird separat berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, dies wurde schriftlich von MIXED vereinbart.
4.1 Die Lieferfrist beginnt am letzten der folgenden Zeitpunkte:
– am Tag, an dem die Vereinbarung abgeschlossen wird;
– am Tag des Eingangs, durch MIXED, der erforderlichen Unterlagen, Daten, Genehmigungen usw., die für die Durchführung der Vereinbarung erforderlich sind;
– am Tag der Erfüllung der erforderlichen Formalitäten, die vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden müssen;
– am Tag des Eingangs, durch MIXED, der vereinbarten Anzahlung vor Beginn der Arbeiten.
4.2 Wenn ein Lieferdatum oder eine Lieferwoche vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist der Zeitraum zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem Lieferdatum oder der Lieferwoche.
4.3 Vereinbarte Lieferfristen werden vom Kunden niemals als Fixtermine ausgelegt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei verspäteten Lieferungen muss MIXED ausdrücklich und schriftlich in Verzug gesetzt werden, und es wird ihnen eine angemessene Frist zur Lieferung eingeräumt.
4.4 Im Falle einer Nichtlieferung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, er kann den Vertrag nicht annullieren oder die Annahme und Bezahlung aussetzen, es sei denn, MIXED handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
4.5 Die Waren gelten als geliefert, sobald sie das Herstellungsgelände oder das Lager verlassen haben.
4.6 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Sicherheits- und sonstigen Vorsichtsmaßnahmen sowie Bestimmungen zum Umweltschutz von ihm und dem von ihm während der Durchführung der Vereinbarung beschäftigten Personal eingehalten werden.
4.7 Wenn der Kunde nach Mahnung im Verzug bleibt, die Waren in Empfang zu nehmen, muss er MIXED alle damit verbundenen Kosten wie Lagerung erstatten.
5.1 MIXED ist immer berechtigt, in Teilen zu liefern.
5.2 Wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung der Waren in Teilen erfolgt, ob mit oder ohne Option des Käufers, wird jede Lieferung als einzelne und separate Liefertransaktion betrachtet, mit allen daraus resultierenden rechtlichen Folgen.
5.3 Als Folge dessen, was in Abschnitt 2 festgelegt ist, erfolgt die Zahlung der separaten Teillieferungen dreißig Tage nach Rechnungsdatum jeder separaten Teillieferung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
5.4 Wenn Abschnitt 2 gilt, ist der Kunde verpflichtet, jede separate Teillieferung unverzüglich anzunehmen.
5.5 Bestellungen nach Wahl des Käufers werden zu den vereinbarten festen Zeiträumen aufgerufen.
5.6 Wenn der Kunde für eine Teillieferung nicht rechtzeitig bezahlt, ist MIXED berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, bis der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Darüber hinaus kann MIXED den Vertrag ganz oder teilweise annullieren und/oder Schadenersatz ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Mahnung verlangen.
6.1 Die Ware geht ab dem Zeitpunkt ihrer Lieferung auf das Risiko des Kunden über, auch im Falle einer kostenfreien Lieferung.
6.2 Der Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Transportmittel wird von MIXED bestimmt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Auf Wunsch des Kunden kann MIXED eine Transportversicherung abschließen, deren Kosten vom Kunden zu tragen sind.
6.3 MIXED ist nicht verantwortlich für Schäden an Waren oder Dritten, die während des Transports auftreten.
7.1 Die Abrechnung erfolgt in der vereinbarten Währung, ohne Abzug oder Anpassung.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung dreißig Tage nach Rechnungsdatum. Die Zahlung für Zusatzlieferungen erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung an den Kunden.
7.3 Wenn die Zahlung nicht innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgt, befindet sich der Kunde ohne Notwendigkeit einer Mahnung im Verzug. Ab dem Tag, an dem der Verzug eintritt, fallen Zinsen auf den Rechnungsbetrag oder den ausstehenden Teil davon an. Der Zinssatz entspricht dem gesetzlichen Handelszinssatz.
7.4 Sobald der Kunde weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart, informiert er MIXED unverzüglich schriftlich darüber, unter Angabe der Ursache für die Nichterfüllung.
7.5 Wenn MIXED gezwungen ist, den Anspruch durch ein Inkassounternehmen einziehen zu lassen, ist der Kunde verpflichtet, MIXED für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu entschädigen. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 Prozent des Hauptbetrags, jedoch mindestens 500,00 €. Nach Wahl von MIXED kann dem Kunden auch die tatsächlich an MIXED selbst auferlegten Kosten in Rechnung gestellt werden.
7.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann MIXED sofort:
– ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aussetzen und/oder
– Schadenersatz für den durch die Verzögerung verursachten Schaden verlangen und/oder
– den Vertrag kündigen.
7.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden hat MIXED das Recht, die gelieferten und unbezahlten Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem von MIXED gewählten Ort zu lagern.
7.8 Jede Zahlung des Kunden wird zunächst für die Zahlung von Kosten verwendet, dann für Zinsen und anschließend für die ältesten fälligen Rechnungen, auch wenn der Kunde eine andere Verwendung für seine Zahlung angegeben hat.
8.1 Das Eigentum an den von MIXED gelieferten Waren geht erst auf den Kunden über, nachdem dieser sämtliche Verpflichtungen gegenüber MIXED im Zusammenhang mit der Lieferung dieser Waren erfüllt hat – dies umfasst nicht nur den Kaufpreis, sondern auch etwaige Zinsen und Kosten.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen des normalen Unternehmensmanagements über die von MIXED gelieferten Waren zu verfügen und sie zu veräußern. Auf Anforderung von MIXED muss der Kunde im Falle einer solchen Verfügung oder Veräußerung die Ansprüche gegenüber Dritten, die sich daraus ergeben, stillschweigend zugunsten von MIXED verpfänden.
8.3 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und diese ausreichend gegen Feuer, Schäden und Diebstahl zu versichern.
8.4 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem mit MIXED geschlossenen Vertrag nicht nachkommt oder MIXED berechtigte Gründe hat zu befürchten, dass der Kunde diesen nicht nachkommen wird, ist MIXED neben den in diesem Vertrag festgelegten Rechten berechtigt, die an den Kunden gelieferten Waren zurückzunehmen. Dieses Recht kann genauer ausgeübt werden – aber nicht nur – wenn gegen den Kunden eine Vermögensbeschlagnahme verhängt wird, wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt, wenn der Konkurs des Kunden angemeldet oder ausgesprochen wird oder wenn der Kunde eine Vergleichsvereinbarung mit einem seiner Gläubiger abschließt. MIXED hat das Recht, nachdem der Kunde darüber informiert wurde, an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr auf ihre Waren zuzugreifen, und aus dringenden Gründen auch außerhalb dieser Tage und zu anderen Zeiten. Der Kunde wird MIXED bei der Ausübung dieses Eigentumsvorbehalts gemäß dieser Bestimmung durch Rücknahme der gelieferten Waren, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Demontage, jede mögliche Unterstützung geben. Soweit erforderlich, autorisiert der Kunde MIXED unwiderruflich, ihr Recht auf Rücknahme auszuüben.
8.5 Der Kunde haftet gegenüber MIXED für alle Schäden, die an den Waren entstehen, bevor der Eigentumsübergang gemäß Absatz 1 stattgefunden hat. Annullierungs- und Rücknahmerechte beeinträchtigen nicht die Ansprüche von MIXED auf Schadensersatz und Verlust. In solchen Fällen wird jeder Anspruch von MIXED gegen den Kunden sofort und in vollem Umfang geltend gemacht.
8.6 Durch den Abschluss eines Vertrags mit MIXED leistet der Kunde eine unmittelbare und stillschweigende Pfandbestellung an allen von MIXED an den Kunden zu liefernden Waren, dies als Sicherheit für die Zahlung des Kunden an MIXED aller Ansprüche, unabhängig von ihrer Herkunft, von MIXED gegen den Kunden.
9.1 Ungeachtet der in dieser Vereinbarung genannten Einschränkungen garantiert MIXED die Funktionsfähigkeit der von ihnen gelieferten Waren sowie die Qualität des verwendeten/gelieferten Materials. Die Garantie gilt zwölf Monate nach Lieferung. Im Falle von versteckten Mängeln, die bei der Inspektion nicht sichtbar waren, muss der Kunde nachweisen, dass diese Mängel während der Garantiezeit aufgetreten sind und dass sie ausschließlich oder hauptsächlich eine direkte Folge einer Fehlkonstruktion von MIXED oder aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Verwendung ungeeigneten Materials sind.
9.2 Die unter Abschnitt 1 genannten Mängel, die durch die Garantie abgedeckt sind, werden von MIXED durch Reparatur oder Austausch des fehlerhaften Teils behoben, entweder bei MIXED oder durch den Versand eines Ersatzteils, die Wahl liegt immer im Ermessen von MIXED. Alle Kosten über die alleinige Verpflichtung gemäß dem vorherigen Satz hinaus, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, Transportkosten, Reise- und Unterbringungskosten sowie die Kosten für Demontage und Montage, gehen zu Lasten des Kunden.
9.3 Die Garantie gilt nicht für Mängel, die durch Folgendes verursacht wurden:
– Nichteinhaltung von Betriebs- und Wartungsanweisungen, Verwendung außerhalb der vorgesehenen normalen Nutzung;
– normaler Verschleiß;
– fehlerhafte oder mangelhafte Montage, Installation oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte;
– die Anwendung jeglicher staatlicher Vorschrift hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
– Materialien oder Waren, die vom Kunden an MIXED geliefert wurden oder zur Verarbeitung vorgelegt wurden;
– Materialien, Waren, Verfahren und Konstruktionen, die nach ausdrücklichen Anweisungen des Kunden angewendet wurden;
– von MIXED von Dritten gekaufte Teile, sofern diese Dritten keine Garantie an MIXED geleistet haben;
– Demontage, Reparatur oder andere Arbeiten am Produkt durch den Kunden ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit MIXED.
9.4 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit MIXED oder einer damit verbundenen Vereinbarung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist MIXED nicht an die Garantie gemäß diesen Vereinbarungen gebunden.
9.5 Beanstandungen von Mängeln müssen so schnell wie möglich schriftlich gemeldet werden, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Entdeckung innerhalb der Garantiezeit. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen verfallen alle Beanstandungen gegen MIXED in Bezug auf diese Mängel. Rechtliche Schritte in Bezug auf solche Beanstandungen müssen innerhalb von zwei Monaten nach rechtzeitiger Beanstandung eingeleitet werden, unter Strafe des Verfalls.
9.6 Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung seiner Zahlungen, und die Aufrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Beanstandungen in Bezug auf einen Teil der Bestellung berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung oder Zurückweisung der gesamten Bestellung.
9.7 Wenn MIXED Teile oder Produkte zur Erfüllung ihrer Garantie ändert, gehen die geänderten Teile oder Produkte in das Eigentum von MIXED über.
9.8 Hinsichtlich der Reparatur- oder Revisionsarbeiten oder anderer von MIXED durchgeführter Dienstleistungen wird Garantie nur für die ordnungsgemäße Ausführung der beteiligten Arbeiten gewährt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Diese Garantie gilt für sechs Monate. Die Garantie beinhaltet nur die Pflicht von MIXED, die betroffenen Arbeiten bei fehlerhafter Ausführung neu auszuführen. Der zweite Satz von Abschnitt 2 dieses Artikels gilt entsprechend.
9.9 Für Inspektionen, Beratungen und ähnliche Handlungen von MIXED wird keine Garantie übernommen.
9.10 Die behauptete Nichterfüllung der Garantiebestimmungen durch MIXED entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung, die er mit MIXED eingegangen ist.
10.1 Die Haftung von MIXED ist auf die Einhaltung der Garantiebestimmungen gemäß Artikel 9 dieser Vereinbarung beschränkt.
10.2 Wenn MIXED ohne Durchführung der Montage Unterstützung und Hilfe jeglicher Art für diese Montage leistet, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden.
10.3 MIXED haftet nicht für Schäden, die dem Kunden und / oder Dritten oder Hilfspersonen, die von MIXED während der Durchführung des Vertrags eingesetzt werden, zugefügt werden, es sei denn, es kann vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
10.4 MIXED haftet dem Kunden gegenüber niemals für Folgeschäden bei Dritten, es sei denn, es kann vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit seitens MIXED nachgewiesen werden.
10.5 MIXED ist nicht verantwortlich für Schäden, die dem Kunden und / oder Dritten direkt oder indirekt durch das Produkt selbst entstehen, mit Ausnahme dieser Haftungsansprüche, die aus rechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen werden können.
10.6 Die Haftung von MIXED ist in jedem Fall auf den Rechnungswert der Waren beschränkt, die dazu geführt haben, dass der Kunde Schaden erlitten hat.
10.7 Ratschläge und Daten zu den zu liefernden Waren sowie Anweisungen für deren Verwendung werden von MIXED nach bestem Wissen angeboten. MIXED übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Ratschläge, Daten und Anweisungen zur Verwendung.
10.8 Im Falle der Herstellung von Waren anhand von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder anderen Angaben im weitesten Sinne, die vom Kunden oder von Dritten erhalten wurden, übernimmt der Kunde die volle Haftung und stellt MIXED sicher, dass die Herstellung und / oder Lieferung dieser Produkte keine Verletzung von Marken, Patenten, Gebrauchs- oder Geschäftsmodellen oder anderen Rechten Dritter darstellt.
10.9 MIXED haftet nicht für Schäden oder Verluste von Waren des Kunden und / oder Dritter, die ihnen im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung anvertraut wurden, es sei denn, es kann vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit seitens MIXED nachgewiesen werden.
10.10 Der Kunde stellt MIXED sowie seine Mitarbeiter und Hilfspersonen gegenüber Ansprüchen von Dritten auf Schadensersatz frei, die dem Kunden aufgrund von Haftung oder aus anderen Gründen entstehen.
11.1 Wenn MIXED aufgrund höherer Gewalt ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann oder nur mit Schwierigkeiten erfüllen kann, sind sie berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne rechtliche Intervention zu annullieren oder die Ausführung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne dass ein Schadenersatz fällig wird. Im Falle einer teilweisen Erfüllung durch MIXED hat der Kunde Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Gesamtpreises.
11.2 Unter höherer Gewalt versteht man: Einschränkende staatliche Maßnahmen jeglicher Art, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Revolution, Streik, Sitzstreik, Krankheit von Personal, Betriebsstörungen, Beschlagnahme, Feuer, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Ausfälle von Maschinen, Transportprobleme, Mangel an Rohstoffen, Halbfabrikaten, Materialien, Hilfsstoffen und/oder Energie, Naturkatastrophen, vollständiges oder teilweises Versagen eines Dritten, von dem Waren oder Dienstleistungen bezogen werden müssen, sowie alle weiteren Umstände, die MIXED in Gerechtigkeit nicht verhindern konnte und auf die MIXED keinen Einfluss hat.
11.3 Im Falle höherer Gewalt seitens des Kunden hat MIXED immer das Recht, den Vertrag zu kündigen und, sofern die Erfüllung durch den Kunden nicht unendlich unmöglich geworden ist, das Recht, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden für die Dauer des Versäumnisses auszusetzen, ohne dass dies dem Kunden einen Anspruch auf Schadenersatz gewährt.
12.1 Sollte der Kunde eine oder mehrere seiner Pflichten aus dem Vertrag, dem Gesetz, dem üblichen Gebrauch oder den Anforderungen der Vernunft und Fairness nicht einhalten und/oder für zahlungsunfähig erklärt werden, Zahlungsaufschub beantragen, in Liquidation gehen und/oder seine Vermögenswerte ganz oder teilweise gepfändet werden, und/oder im Falle des Todes des Kunden als natürliche Person, ist MIXED berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung oder gerichtliche Intervention zu kündigen.
12.2 Im Falle des Auftretens des vorherigen Abschnitts hat MIXED das Recht, weitere Lieferungen einzustellen und sofortige Abrechnung für die bereits gelieferten Waren und Dienstleistungen zu verlangen.
13.1 Alle Zeichnungen, Illustrationen, Maße und Gewichtsangaben sowie alle anderen Informationen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von MIXED unter ausdrücklichem Vorbehalt des Urheberrechts sowie der Modell- und Patentrechte, auch wenn dafür Kosten erhoben wurden.
13.2 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MIXED hat der Kunde nicht das Recht, diese Dokumente zu kopieren oder Dritten das Einsichtsrecht zu gewähren oder sie diesen zur Verfügung zu stellen.
14.1 Für das Rechtsverhältnis zwischen MIXED und dem Kunden gilt ausschließlich niederländisches Recht.
14.2 Streitigkeiten werden durch den zuständigen Richter am Ort des von MIXED gewählten Sitzes beigelegt.